Dies ist eine private homepage, und mein berufliches Fachgebiet ist der katholische Religionsunterricht im Erzbistum Berlin (Berlin, Brandenburg, Vorpommern).
Daher beschränke ich meine kurzen Hinweise auf diese Länder. Und auf meine persönliche Sicht der Dinge. Andere Meinungen sind oft auch gut begründet. 

Brauchen wir Religionsunterricht an den Schulen?

Religionsunterricht ist das einzige Fach, das im Grundgesetz festgeschrieben ist. 

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.   Artikel 7 (3) GG

Was wird die Väter des Grundgesetzes bewogen haben, weder Mathe noch Deutsch, sondern ausgerechnet Reli in den öffentlichen Schulen vorzuschreiben? Welchen Wert verkörpert dieses Fach?
Mal abgesehen davon, dass das Christentum Bestandteil europäischer und deutscher Identität sind: das ließe sich von Mathe, Philosophie oder anderen Fächern sicher auch sagen:
ein wesentlicher Grund mag darin liegen, dass die beiden totalitären Regime der jüngeren deutschen Geschichte den Religionsunterricht de facto abgeschafft hatten. Die Tatsache, dass christliche Werte und ein christliches Menschenbild in Schule vorkamen, standen wohl einer Ideologisierung der Schule im Weg. 
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Heute ist die Situation im Bistum Berlin, das sich über drei Bundesländer erstreckt, kompliziert. In Vorpommern gilt Artikel 7 GG. Berlin und Brandenburg berufen sich auf Artikel 141 GG ("Bremer Klausel") und haben abweichende Regelungen. 
  • In Berlin findet der Religionsunterricht ausschließlich in der Schule statt. Für die Teilnahme ist eine formlose  Anmeldung nötig.

  • In Brandenburg findet der Religionsunterricht in der Regel in der Schule statt. Wo dies nicht organisiert werden kann, wird er auch in Gemeinderäumen erteilt. Schüler/innen, die am Religionsunterricht teilnehmen, können von L-E-R (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) beurlaubt werden.

  • In (Mecklenburg-)Vorpommern ist Religionsunterricht ordentliches Lehrfach. Er wird in Schulen und Gemeinderäumen erteilt. Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem zuständigen Pfarramt bzw. von der Abteilung Religionsunterricht.
Mehr Informationen:
wikipedia bzw. Bericht der Kultusministerkonferenz.

Als Religionslehrer war ich in der Berliner Diaspora oft der einzige Vertreter von "Kirche", dem Schüler und Eltern, aber auch viele Kolleginnen und Kollegen anderer Fächer begegneten. Eine Situation, die gleichzeitig Herausforderung und Chance war und die ich mit viel Engagement gelebt habe.

Als Referent für Religionsunterricht betreute ich unsere Religionslehrkräfte, organisierte die Einrichtung von Religionsunterricht an den Schulen und die Verteilung der Lehrkräfte. Außerdem erstellte ich die Statistiken, Grundlage der staatlichen Bezuschussung des Unterrichts. Das alles nach den jeweils verschiedenen rechtlichen Bestimmung in den genannten Bundesländern.
Meine Ansprechpartner waren jetzt nicht mehr Schülerinnen und Schüler, sondern unsere Kolleginnen und Kollegen. Auch hier war viel Herzblut dabei. Und ziemlich viel Stress.

Als Referent für Lehrerbegleitung habe ich heute ohne den organisatorischen Ballast die Menschen im Religionsunterricht im Blick. Den werdenden Religionslehrern in Studium und Referendariat, aber auch den Religionslehrern im Dienst mit ihren (Über)Forderungen und Problemen.